Freispruch für Käufer von Diebesgut bei eBay

28. September 2007 | Von Frank | Kategorie: Schlagzeilen

Gott sei Dank endlich mal wieder ein vernünftiges Online Urteil!
Am Freitag stand ein Ingenieur beim Berufungsprozess beim Landgericht in Karlsruhe vor Gericht, der in erster Instanz vom Amtsgericht in Pforzheim der Hehlerei schuldig gesprochen wurde.
Der Angeklagte hatte bei eBay laut eigenen Angaben unwissentlich gestohlene Ware gekauft und sich zu früh über das Schnäppchen gefreut.

Der bis dahin völlig unbescholtene Käufer hatte vor Gericht glaubhaft gemacht, dass die Auktion als auch der Verkäufer durchaus seriös wirkten und es nicht zu erkennen war, dass es sich hier um gestohlene Ware handeln würde. Der Preis des vermeintlichen Schnäppchens wurde auch eher positiv aufgenommen und gerade bei Auktionen die bei einem Euro beginnen ist ja Anfangs noch gar nicht abzusehen, ob man am Ende wirklich extrem günstig kauft.

Das Landgericht erkannte nun keinen Vorsatz, weil der Abschlusspreis vergleichbaren eBay Angeboten glich.
Dass die Versteigerung mit einem Euro Mindestgebot starte, werteten die Richter nun auch nicht als Indiz, schließlich sei dies bei eBay so üblich und zeichne die Auktionsplattform aus.

Die Richter warnten aber auch gleichzeitig vor zu großer Blauäugigkeit, denn für den Vorwurf vorsätzlicher Hehlerei reiche es aus, dass der Käufer mit dem Erwerb von Diebesgut rechne und dies stillschweigend in hinnehme.

Das Landgericht hob damit das Urteil des Amtsgerichts auf. Sogar der Staatsanwalt hatte diesmal einen Freispruch beantragt!

Ähnliche Artikel:

Tags: , , , ,

Schreibe einen Kommentar